Die Aus- und Fortbildung zum Betriebshelfer in Erster Hilfe richtet sich an Betriebe und Einrichtungen jeglicher Art. Sie vermittelt den Teilnehmer den fachgerechten Umgang bei Arbeitsunfällen und vermitteln den Umgang mit Verletzen und Betroffenen im eigenen Betrieb oder auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte (Wegeunfall).

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: 1 Ersthelfer

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: mind. 5 % der anwesenden Versicherten
in sonstigen Betrieben: 10 % der anwesenden Versicherten.

in Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer je Kindergruppe
in Hochschulen: 10 % der Beschäftigten

Im Schichtbetrieb wird eine Ausbildung von bis zu 20 % der Beschäftigten empfohlen!

Wir sind zugelassen als ermächtigte Stelle zur Aus- und Fortbildung in Erste Hilfe der Berufsgenossenschaften und gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).


Wie lange dauert eine Ausbildung?

Eine Aus- oder Fortbildung dauert 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten plus Pausenzeiten. Dies ergibt circa 7 Zeitstunden.


Was kostet die Ausbildung?

Die Aus- und Fortbildung "Erste Hilfe für Betriebe" wird in der Regel durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezahlt.
Zusätzliche Teilnehmer werden mit 30 € pro Teilnehmer berechnet.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen bieten wir Sonderkonditionen an!


Wo findet die Ausbildung statt?

Die Ausbildung findet in zwei Varianten statt:

1. Inhouse in Ihrem Unternehmen - Wir kommen zu Ihnen! Die Ausbildung findet dann in passenden Räumlichkeiten statt.

2. In unseren Schulungsräumen - Sie kommen zu uns! Als überregional tätiges Unternehmen, haben wir Zugriff auf mehrere Schulungsräume in Nordrhein-Westfalen.

 

Wie oft sollte ich an einer Fortbildung teilnehmen?

Durch die Berufsgenossenschaft besteht eine Fortbildungspflicht alle 2 Jahre.

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